Wissenswertes

Häufige Fragen rund um Kfz-Gutachten

Antworten auf die wichtigsten Fragen, die nach einem Unfall oder vor einer Fahrzeugbewertung aufkommen.

Ab welchem Zeitpunkt ist die Beauftragung eines Sachverständigen sinnvoll?

Am besten direkt nach dem Unfall, in jedem Fall bevor die Reparatur beginnt oder Sie mit der gegnerischen Versicherung sprechen. Nur so lässt sich der Schaden lückenlos dokumentieren. Als Faustregel gilt: Liegt der Schaden voraussichtlich über der sogenannten Bagatellgrenze von etwa 750 €, steht Ihnen als unverschuldet Geschädigte:r die freie Wahl eines Sachverständigen zu.

Was kostet diese Dienstleistung?

Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) trägt die gegnerische Versicherung die vollen Kosten des Gutachtens: sie gehören zu Ihrem Schadensersatzanspruch. Liegt der Schaden unterhalb der Bagatellgrenze oder handelt es sich um einen Kaskoschaden, erstelle ich meist einen kostengünstigeren, qualifizierten Kostenvoranschlag statt eines vollständigen Gutachtens. Die genauen Kosten kläre ich immer vorab transparent mit Ihnen.

Welche wichtigen Punkte müssen nach dem Unfall beachtet werden?

Sichern Sie zunächst die Unfallstelle ab. Rufen Sie die Polizei, wenn Personen verletzt wurden, Fahrerflucht vorliegt oder die Schuldfrage strittig ist. Fotografieren Sie den Schaden aus mehreren Perspektiven und tauschen Sie Kontakt- sowie Versicherungsdaten aus. Geben Sie vor Ort kein Schuldeingeständnis ab und unterschreiben Sie nichts Unüberlegtes. Kontaktieren Sie anschließend zeitnah einen Sachverständigen, bevor mit der Reparatur begonnen wird.

Wie unterscheidet sich die Abwicklung von Kasko- und Haftpflichtschäden?

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden haben Sie freie Gutachterwahl, volle Kostenübernahme durch die gegnerische Versicherung sowie Anspruch auf Mietwagen, Nutzungsausfallentschädigung und ggf. Wertminderung. Bei einem Kaskoschaden (etwa selbstverschuldet oder bei unklarer Schuldfrage) reguliert Ihre eigene Versicherung den Schaden, häufig mit vereinbarter Selbstbeteiligung und in der Regel ohne Anspruch auf Nutzungsausfall oder Wertminderung.

Muss ich mein Fahrzeug für die Begutachtung in eine Werkstatt bringen?

Nein. Ich komme zu Ihnen: ob an Ihren Wohnort, den Unfallort oder eine Werkstatt Ihrer Wahl. Die Anfahrt ist NRW-weit kostenlos.

Wie lange dauert es, bis ich das fertige Gutachten erhalte?

In der Regel erhalten Sie das vollständige Gutachten innerhalb weniger Werktage nach der Fahrzeugbesichtigung, bei Bedarf auch bevorzugt bei besonders dringenden Fällen.

Ihre Frage war nicht dabei?

Rufen Sie einfach an: ich beantworte Ihre Fragen gerne persönlich am Telefon.

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