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Die Beweissicherung und die Klärung von Sachverhalten beruhen auf die qualifizierten, neutralen Gutachten über Fahrzeugschäden nach Verkehrsunfällen und sind auch die Grundlage für eine optimale Schadensregulierung. Ab einer Schadensumme von ca. 750,- €, „sogenannte Klein- oder Bagatell-schadengrenze“ verzichten Sie nicht auf Ihr gutes Recht als Geschädigte/r, einen freien Sachverständigen mit der Erstellung eines Schadengutachtens zu beauftragen. Unsere fachspezifische Kompetenz trägt dazu bei, den tatsächlichen Schaden vor Ort festzustellen und detailliert zu bewerten. Dabei wird die Schadensumme über ca. 750,- € an diesem Standort vorab geklärt. Für Schäden unter diese Grenze übernimmt die Versicherung für ein Gutachten nicht. Aus diesem Grund wird hierbei ein qualifizierter Kostenvoranschlag erstellt. Die Schadengutachtung kann sowohl bei Ihnen vor Ort als auch am Aufenthalt ihres Fahrzeuges durch einen ausgebildeten Kfz-Sachverständigen durchgeführt werden.
Unser optimaler festgelegter Reparaturweg beinhaltet die Ermittlung:
- der notwendigen Reparaturkosten
- der Reparaturdauer zur Wiederherstellung des Fahrzeuges
- des Wiederbeschaffungswertes und der Wiederbeschaffungsdauer der Ihnen zustehende Nutzungsausfallentschädigung
- einer evtl. merkantile Wertminderung und des
Restwertes von Fahrzeug
Die Unachtsamkeit am Steuer verursacht viele Verkehrsunfälle. Nach einem „Unfall oder Schadenfall“ mit dem Pkw können alle Spuren nicht immer zum Sachverhalt des Unfall- oder Schadenherganges eindeutig führen. Das Pkw Gutachten ermöglicht Ihnen klar aufschlussreiche erzielte Resultate durch unser weisungsfreies Sachverständigenbüro. Es gehört letztendlich auch die richtige transparente Beratung eines Gutachters, der gezielt sowohl zu Ihren Gunsten als auch zu Ihrem Schutz bei Ihrer Entscheidung und
Handlung helfen soll.
Sie sollten bei Unfällen schnell handeln, da Sie die Stand- und Ausfallzeiten zusätzlich berücksichtigen müssen. Dies Kfz-Sachverständigenbüro ist ein zuverlässiger Partner von Schaden – und Bewertungsgutachten der Nutzfahrzeuge. Hierbei handelt es um unsere anerkannte langjährige Erfahrung und hochwertige Ausführungsqualität, die eine neutrale, unparteiische und zügige Schadensbeurteilung garantieren. Sowie unsere Bewegung mit der Hochmotivation und der Fachkompetenz als auch die kontinuierliche Weiterbildungen in diesem Bereich bildet die beste Vorrausetzung für Vertrauen, Zuverlässigkeit und Sicherheit bei unseren Kunden. Die sichere Beherrschung der Kenntnisse von Nutzfahrzeugmarkt aller Art kennzeichnet sich durch unser besten Einblick und unser besten Überblick.
Bei Motorradunfällen sind Präzision und langjährige Erfahrung gerade sehr erwünscht. Aufbauend hierzu ist die Suche nach einen prompt zuverlässigen und kompetenten Motorradgutachter notwendig und berechtigt, so kann die komplette Erfassung des Schadens an Ihrem Motorrad oder Zweirad einwandfrei zügig abgeschlossen werden, um die Erstattung Ihres Schadenersatzanspruches von der Versicherung des Unfallverursachers vollständig zum nächstmöglichen Termin beendet werden kann. Direkt vor Ort kommen unsere Motorradgutachter! Ohne Vorauszahlung der Gutachtenkosten für Sie als Geschädigte(r) ist es möglich, die Kosten für das Schadengutachten bei eindeutiger Sachlage direkt mit der zahlungspflichtigen Versicherung von unserer Seite abzurechnen. Haben Sie keine Versicherungsdaten des Unfallverursachers zur Hand? Kein Problem. Wir ermitteln die Daten für Sie natürlich kostenfrei.
Zu oft entstehen die Differenzen bei Verkauf oder Beschaffung eines gebrauchten Fahrzeuges durch die unterschiedliche Auffassung der Beteiligten. Eine seriöse Information über den tatsächlichen Marktwert wird durch eine objektive Bewertung des Fahrzeugs unseres Büros geliefert. Mit einem sicheren gewissen Blick in die Zukunft wird das Wertgutachten nach einer Gebrauchtwagenbewertung durch unseren weisungsfreien Kfz-Sachverständigen gestellt. Unsere Bilddokumentationen sind hierzu aussagekräftig.
Je nach Kundenwunsch können folgende Werte ermittelt werden:
- Händlereinkaufswert
- Verkaufswert
- Wiederbeschaffungswert
- Zeitwert
Eine Vielzahl an Faktoren fließt in die Berücksichtigung ein, wie:
- allgemeine Fahrzeugdaten
- Ausstattung
- werterhöhende Ein- oder Umbauten
- fehlende Teile
- notwendige Reparaturen
- Wertminderung aus Vorschäden
Weitere Gründe für eine Fahrzeugbewertung sind:
- Inzahlungnahme bei einem Autohaus
- Rückgabe eines Leasingfahrzeuges
- Übernahme in das Firmenkapital
Ihren Verkauf bzw. Ankauf durch eine objektive und neutrale Begutachtung werden von uns herzlich unterstützt.
Wir bieten Ihnen unseren kostenlosen Kasko-Service an. In diesem Fall können Sie uns nach Absprache mit der Erstellung eines Schadengutachtens für die Kaskoschäden an Ihrem Fahrzeug beauftragen. Bei Erteilung einer Freigabe durch Ihre Versicherung stimmen wir dann mit Ihnen einen Termin für die Begutachtung ab. In folgenden Fällen besteht ein eventueller
Kaskoschaden:
Selbstverschuldeter Unfall
- Sturmschaden
- Diebstahlschaden
- Brandschaden
- Glasbruchschaden
Stets steht Ihnen das Kfz-Sachverständigenbüro als versicherungs- und werkstattunabhängiger Partner zur Seite. Sowohl erstellen wir Ihnen detaillierte Schadengutachten als auch bestimmen wir den Fahrzeugwert ihres Gebrauchtwagens. Eine kontinuierliche Weiterbildung trägt zu der ständigen regelmäßigen hohen Qualität bei und gewährleistet dem Auftraggeber eine exakte Expertise. Mehrere Jahre Berufserfahrung als Diplom-Ingenieur stellt den Garant für eine seriöse und professionelle Auftragsabwicklung dar. Für die eine neutrale und objektive Begutachtung garantieren wir, da wir versicherungsunabhängig arbeiten. Für die Erstellung unserer Instandsetzungskalkulation und Gebrauchtwagenbewertung arbeiten wir mit dem anerkannten Informationssystem SilverDAT II der Deutsche Automobil Treuhand GmbH.
Sind sie unverschuldet mit ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt worden, sollten Sie im eigenen Interesse einen Sachverständigen einbinden. Die Gewährleistung beschränkt sich nicht nur auf die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe, dass dem Geschädigten der ihm zustehenden Schadensatz in vollen Umfang eine Erstattung gesichert wird, sondern auch der Unfallschaden bei Schadenhöhe, den erkannt und ggf. beseitigt werden kann. In vielen Fällen nutzt die Beweissicherung über Schadenart und Umfang als Hilfe bei der späteren Streitklärung gegen Ärgernis der Reparatur und den Schadenhergang. Die Belegung der Höhe eines wahrscheinlichen Wertminderungsanspruches wird erst in der Regel durch Gutachten festgelegt. Durch den Verzicht auf einen unabhängigen Kfz- Sachverständigen verliert der Autofahrer häufig die Wertminderung bis mehreren tausend Euro. Die unfallbedingte Ausfallzeit eines Fahrzeuges ist grundsätzlich durch Mithilfe eines Gutachtens möglich, damit die Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallenschädigung vorteilhafter belegt werden können.
Die Entscheidung des Geschädigten ist fundamental frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zu beauftragen, mit der Intention, die Beweise zu sichern, den Schadenumfang und Schadenhöhe festlegen zu lassen. Selbst auch dann ist es möglich, falls die gegnerische Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt oder schon geschickt hat. Die Kosten für die Sachverständigengutachten ist die Versicherung der gegnerischen Seite verpflichtet, Ihnen diese zu erstatten.
Die Offenbarungsverpflichtung eines tatsächlichen Unfalles setzt im Regelfall beim Verkauf eines instand gesetzten Fahrzeuges in Kraft. In der Tat helfen die Lichtbilder mit dem Schadengutachten den genauen Schadenumfang einem Kaufinteressenten zu belegen. Die oder der Geschädigte(r) hat eine freie Berechtigung, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf Fundament eines von Ihr/Ihm vorgelegten Schadengutachtens begleichen zu lassen (fiktive Abrechnung). Sie dürfen Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren lassen. Falls kein Bedarf auf einen Mietwagen und keine Verfügung Ihres Fahrzeuges aufgrund des unfallbedingten Zustandes besteht, gibt es die Nutzungsausfallentschädigung als eine Alternative hierzu. Der Fahrzeugtyp ist der Maß für diese Höhe des Nutzungsausfalles, sodass der Kfz- Sachverständiger nach seinen Sachverstand Ihr Fahrzeug eingruppiert. Beherzigen Sie die Abwicklung des Unfallschadens stets zum Aufbewahren, trotz des Angebots für die gesamte Abwicklung des Schadens insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Tolerieren Sie nie die Unterbindung des so genannten Schadenmanagements eines unabhängigen Kfz-Sachverständiges. Der unabhängige Kfz-Sachverständige wirkt auch dazu mit, die gegnerische Versicherung vor unzutreffenden Schadenersatzleistungen zu behüten. Dies kommt zugute der Versicherungsnehmern durch die Finanzierung der Schadenerhebung letztendlich mit den Prämien.
Eine zügige Anzeige eines Schadenfalles bei der eigenen Kasko –Versicherung werden die Einzelheiten zur Kenntnis gebracht. Häufig gibt keine Befugnis des Versicherungsnehmers für die Beauftragung eines Gutachtes. Aus diesem Grunde sollte die eigene Versicherung vor der Beauftragung eines Kfz-Gutachters schon vorher kontaktiert werden. Ebenso in einer Vielzahl der Kasko-Verträge stellt die Versicherung den Versicherungsunternehmer nicht die Werkstattauswahl frei. Hierbei sollte der Versicherungsnehmer bei der eigenen Versicherung anfragen. Die Details und ihre Abhängigkeit zu der Schadenabwicklung sind in dem zugrunde gelegten Versicherungsvertrag festgeankert. Daher stehen keine Pauschale Auskünfte Ihnen zur Verfügung.